Soziale Arbeit in der Schule
Sozialarbeit an der Grundschule
Das medizinisch-sozialschulische Team steht den Eltern für alle Fragen zur Gesundheit, zur Schule und zur sozialen Integration ihres Kindes zur Verfügung.
Ein Termin kann jederzeit bei der Sozialarbeiterin oder dem Sozialhygiene-Helfer des medizinisch-sozialen Schulteams der Schule, die das Kind besucht, beantragt werden.
Auf Anfrage werden in den Gemeinden soziale Dienste organisiert, um Kindern, Eltern, Lehrern und allen anderen betroffenen Berufsgruppen zuzuhören.
Gemäß Artikel 4 des geänderten Gesetzes vom 2. Dezember 1987 zur Regelung der Schulmedizin besteht der Zweck der Schulmedizin darin, bei sozialen Aufgaben in enger Verbindung mit den Schulbehörden und spezialisierten Diensten des nationalen Bildungssystems, wie z.B. Beratungsdiensten, medizinisch-psychologisch-pädagogischen Gremien und schulischen Psychologie- und Beratungsdiensten, zusammenzuarbeiten, indem sie erforderlichenfalls eine soziale Bewertung des Schülers erstellt, die Nachbetreuung gewährleistet und gegebenenfalls dem Kind hilft, damit es die vorgeschlagenen Maßnahmen wirksam nutzen kann.
Im Interesse der Gesundheits- und Bildungssituation des Schülers arbeiten die medizinisch-sozialen Schulteams mit den Schulbehörden und den spezialisierten Diensten des nationalen Bildungssystems zusammen (Art. 8).