Informations- und Beratungsdienst zur Überschuldung (SICS)

Der Service d'Information et de Conseil en matière de Surendettement (SICS) wurde im Juli 1993 gegründet und erhielt im Dezember 2000 eine gesetzliche Grundlage.

Der Dienst, der zunächst eine Anlaufstelle ist, wenn es schwierig ist, über seine Geldprobleme zu sprechen, berät, begleitet und unterstützt die Antragsteller bei ihren verschiedenen Verhandlungen mit den Gläubigern.

Seit seiner Gründung beantwortet der SICS-Dienst mehr als 2.000 Anfragen nach Beratung und Information pro Jahr.

Der Dienst ist in erster Linie eine Anlaufstelle, da es oft schwierig ist, mit einem Angehörigen oder einem Dritten über Geldprobleme zu sprechen. Zweitens ist es ein Beratungs- und Unterstützungsdienst. Sie begleitet und unterstützt die Antragsteller bei den verschiedenen Schritten der Verhandlungen mit den Gläubigern. Der Dienst spielt auch eine aktive Rolle bei Gerichtsvollziehern, Rechtsdiensten, Gläubigern, Banken usw... Die Hilfe besteht in keinem Fall in finanzieller Unterstützung.

Information und Beratung

Tel. +352 48 83 33-300                   

Mail: endettement@ligue.lu

Adressen (nur nach Vereinbarung)

- Centre médico-social Luxembourg

2, rue G.C. Marshall - L-2181 Luxembourg

- Centre médico-social Ettelbruck   

2A, avenue Lucien Salentiny - L-9080 Ettelbruck             

- Centre médico-social Clervaux

6A, rue Brooch -  L-9709 Clervaux

Der Informations- und Beratungsservice bei Überschuldung hat zahlreiche Aufgabe :

  • Hilfe für überschuldete oder verschuldete Familien, die innerhalb des luxemburgischen Staatsgebiets leben, durch eine Analyse ihrer finanziellen und sozialen Situation mit dem Ziel der Schuldensanierung
  • Einbeziehung der verschuldeten Personen in die Verantwortung.
  • Schulung und Beratung von Sozialarbeitern, die mit verschuldeten Familien arbeiten.
  • Ausarbeitung von Präventionsmaßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene.


Die Beratungsanfragen und die Sprechstunden sind kostenlos. Der Service steht allen Personen mit Wohnsitz in Luxemburg sowie allen Sozialarbeitern offen.

Sie können ab sofort folgende Dokumente herunterladen und drucken, die Ihnen bei der Zusammenstellung Ihres Dossiers hilfreich sind: 

Seit der Einrichtung des Services gingen über 2 800 Beratungsanfragen ein.

Er fungiert in erster Linie als Ansprechpartner, denn es ist häufig schwierig, mit nahestehenden Personen oder Außenstehenden über seine Geldprobleme zu sprechen. Natürlich ist er auch ein Beratungs- und Hilfsdienst. Er begleitet und unterstützt die Hilfesuchenden bei den verschiedenen Verhandlungen mit den Gläubigern. Der Service spielt darüber hinaus eine aktive Rolle bei den Verhandlungen mit Vollstreckungsbeamten, Rechtsabteilungen, Gläubigern, Banken etc. (auf gar keinen Fall besteht die Hilfe in finanzieller Unterstützung).

 

Weitere Informationen finden Sie in der Neuen Zivilprozessordnung – Zwangsvollstreckungen in das bewegliche Vermögen (Artikel 728 – Gesetz vom 26. März 1997)