Statuten

Auszug aus dem Gesetz vom 25. April 1983 über die Änderung des Gesetzes vom 19. März 1910, durch das der Ligue luxembourgeoise de Prévention et d'Action médico-sociales die Rechtspersönlichkeit zuerkannt wird.


Art.1. (1) Die besagte „Ligue luxembourgeoise de Prévention et d'Action médico-sociales“ (vormals „Ligue luxembourgeoise contre la tuberculose“) wird als gemeinnützig anerkannt und hat als solche Rechtspersönlichkeit.

(2) Ihr Ziel ist die Förderung aller Formen der präventiven und sozialen Medizin und der Sozialarbeit. Sie ergreift alle für die Umsetzung ihres Ziels geeigneten Maßnahmen.

(3) Insbesondere unternimmt sie Folgendes:

1. Schaffung, Betreiben und Leitung medizinisch-sozialer Zentren und Organisation vielfältiger Sozialdienste;

2. Durchführung von Maßnahmen zur Vorbeugung, Früherkennung und Kontrolle von chronischen, zur Invalidität führenden Erkrankungen und insbesondere von Atemwegserkrankungen und allen Formen der Tuberkulose;

3. Beteiligung an präventivmedizinischen, Erziehungs-, Gesundheitsinformations- und Sozialarbeitsprogrammen des Staates, der Gemeinden oder privater Organisationen.“