Sozialer Begleitdienst (SAS)

Die Aufgabe des sozialen Begleitungdienstes besteht darin, langfristige soziale Hilfe in einem offenen Umfeld zu leisten.

Die soziale Begleitung ist ein integraler Bestandteil der Disziplin der Sozialarbeit und zielt auf eine maximale soziale Integration von Einzelpersonen und Familien in Not ab.

 

Aufgabe

Aufgabe des sozialen Begleitungdienstes ist es, insbesondere zwei Personengruppen eine langfristige soziale Begleitung in offener Umgebung zu bieten:

  • Personen, die dies mittels übergeordneter Sozialdienste beantragen oder
  • Personen, für die den gesetzlichen oder verordnungsrechtlichen Bestimmung gemäß von vornherein eine längerfristige Sozialbetreuung vorgesehen ist

Die Mitarbeiter des sozialen Begleitungdienstes stützen sich auf das erklärte Einverständnis des Klienten. Ihre Kooperation ist für den Hilfsdienst von zentraler Bedeutung.

Die soziale Betreuung ist integraler Bestandteil des Fachs Sozialarbeit. Dem Hauptziel jeder Sozialarbeit entsprechend soll die soziale Begleitung dafür sorgen, dass die soziale Integration von Einzelpersonen und Familien in verschiedenen Notlagen so weit wie möglich verbessert und ihre Autonomie gestärkt wird. Dieses Ziel wird im Einklang mit einer nachhaltigen Entwicklung der sozialen Lage der Antragsteller verfolgt. Erweist sich eine Verbesserung der Situation als nicht möglich, zielt die Intervention auf deren Stabilisierung ab.

Zielgruppe

Der Aufgabe des sozialen Begleitungdienst wendet sich an Einzelpersonen/Familien, die aufgrund der Art ihrer Probleme eine langfristige Betreuung benötigen, wie beispielsweise:

  • Empfänger der Eingliederungsbeihilfe (Art. 16 des RMG-Gesetzes)
  • Kinder und Jugendliche mit familiären Problemen
  • Eltern, die mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind
  • Klienten/Haushalte mit langfristigen finanziellen Problemen (z. B. verschuldete oder überschuldete Personen), die eine freiwillige Budgetberatung oder -verwaltung benötigen
  • Von psychotropen Substanzen Abhängige
  • Personen mit psychischen Störungen
  • (Ältere) Menschen, die körperlich und/oder psychisch betreuungsbedürftig sind
  • Jede sonstige Person in einer Notlage