Geschichte
Im Juli 1991 setzte die luxemburgische Regierung, besorgt über das Problem der Überschuldung der Haushalte im Großherzogtum, eine interministerielle Kommission ein, um das Ausmaß des Problems zu untersuchen.
In ihrem Schlussbericht schlug diese Kommission die Einrichtung von vier Interventionsinstrumenten vor: einen Beratungsdienst, eine nationale Kommission zur Prüfung von Überschuldungsakten, eine ständige Beobachtungsstelle und die Organisation von Präventivmaßnahmen.
Im Juli 1992 billigte die Regierung diese Vorschläge, und in der Folge wurde die Verwaltung des Beratungsdienstes dem Koordinierungsausschuss der beiden folgenden Gremien übertragen, der sich bereit erklärte, den Vorsitz alle drei Jahre zu wechseln:
- Die Ligue luxembourgeoise de Prévention et d'Action médico-sociales, die 1908 gegründet wurde, eine zivile Persönlichkeit ist und als gemeinnützig anerkannt ist.
- Das 1914 gegründete Luxemburger Rote Kreuz ist eine private Organisation mit einer zivilen Persönlichkeit, die als gemeinnützig anerkannt ist.
Im Januar 1993 setzte der Koordinierungsausschuss für die oben genannten Werke einen Verwaltungsausschuss ein, der sich aus Vertretern der folgenden sechs Organisationen zusammensetzte:
- Das Ministerium für Familie und Solidarität
- Das Luxemburger Rote Kreuz
- Die Luxemburger Liga für Prävention und medizinisch-soziales Handeln
- Das Ministerium für soziale Sicherheit
- Der Luxemburger Verbraucherverband
- Der Caritasverband
Die Aufgabe dieses Verwaltungsausschusses besteht darin, einen Nationalen Dienst für die Bekämpfung der Überschuldung einzurichten.
Im Juli 1993 wurde der Service National de Lutte contre le Surendettement (Nationaler Dienst zur Bekämpfung der Überschuldung) im Centre médico-social à Luxembourg-Ville, 38, rue du Laboratoire, eingerichtet.
Am 23. Oktober 1996 eröffnete der Dienst sein regionales Empfangsbüro in Ettelbruck, das jeden Mittwoch tätig ist.
Im November 1996 wurde ein Kooperationsabkommen zwischen der luxemburgischen Regierung, vertreten durch das Familienministerium, den Asbl Inter-Actions Faubourgs, dem Luxemburger Roten Kreuz und der Ligue Luxembourgeoise de Prévention et d'Action médico-sociales geschlossen, in dem die Modalitäten der Zusammenarbeit bei der Organisation des nationalen Dienstes zur Bekämpfung der Überschuldung festgelegt wurden.
Mit der Abstimmung im Parlament über das Gesetz vom 8. Dezember 2000 über die Überschuldung erhält der Dienst eine rechtliche Grundlage und wird in Service d'Information et de Conseil en matière de Surendettement (SICS) umbenannt.